Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Bekanntmachung, die dienstliche Stellung der Lehrer an den Strafanstalten, Arbeitshäusern 
und Staats-Erziehungs-Anstalten betr. 
Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchsten Signates vom 3. Ifd. M. 
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß den durch Alter oder Unglück dienst- und erwerbs- 
unfähig gewordenen Lehrern an den Strafanstalten, Arbeitshäusern und Staatserziehungs- 
anstalten, soferne dieselben zur Zufriedenheit gedient haben, und ebenso für die Wittwen und 
Waisen derselben, welche kein zu ihrem Lebensunterhalte hinreichendes Vermögen besitzen, 
ständige Unterhaltsbeiträge unter Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der Dienstespragmatik 
angewiesen werden und daß an den Unterhaltsbeiträgen für jene Anstaltslehrer, welche in 
Gemäßheit der Entschließung der k. Staatsministerien des Innern beider Abtheilungen vom 
14. Februar 1863 Num. 985 einem Kreis-Unterstützungsvereine für dienstuntaugliche Schul- 
lehrer angehören, der diesen Vereinen für einen quiescirten Lehrer gewährte Staatszuschuß 
in Abzug gebracht wird. 
München, den 13. Juni 1877. 
v Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Berr. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Röckelein. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Reither in Berlin die Bewilligung zur An- 
Annahme einer fremden Vecoration. nahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
— Königlichen Hoheit dem Großherzoge von 
Seine Majestät der König haben Badenverliehenen Commandeurkreuzes II.Classe 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm des großherzoglich badischen Ordens vom Zäh- 
9. Juni l. J. dem k. Legationsrathe Johann Ev. ringer Löwen zu ertheilen. 
 
	        
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