Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

380 
Uebertragung aus der Adeloclasse 
in die Ritterclasse. 
Seine Majestät der König haben 
vermöge Allerhöchster Entschließung vom 4. Juni 
lfd. Is. allergnädigst zu genehmigen geruht, 
daß der Stabsarzt im k. bayer. I. Trainba= 
taillon, Dr. Johann Jacob von Schiltberg, 
in der Adelsmatrikel des Königreiches in erb- 
licher Weise aus der Adelsclasse in die Ritter- 
classe unter der Benennung „Marschalk 
Ritter von Schiltberg“ übertragen werde. 
  
SErdens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. Juni l. Is. dem Hofbrunnmeister Mathias 
Negele in München das goldene Ehren- 
zeichen des Verdienstordens der bayerischen 
Krone zu verleihen. 
  
Königlich Allerhächi#e Genehmigung zur 
Annahme fremder Werorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
30. Juni l. Is. dem Ministerialrathe im k. 
Staatsministerium des kgl. Hauses und des 
Aeußern, Franz Seraph von Leinfelder, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Spanien verliehenen Comthurkreuzes des 
kgl. spanischen Ordens Isabella der Katho- 
lischen, sowie 
dem Secretär im k. geh. Staatsarchiv, Secre- 
tär des St. Elisabethenordens und II. Secretär 
des k bayer. Hausritter-Ordens vom heiligen 
Georg, Ernst von Destouches, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen 
des Ritterkreuzes dieses Ordens zu ertheilen. 
Königlich Allrhöchste Anerkennung. 
Seine Majestät der König haben 
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die 
von dem verlebten Lehrer Franz Brehm in 
Bamberg dem dortigen Lehrer-Wittwen= und 
Waisen-Institute gemachte letztwillige Zuwen- 
dung von 22,702 7 J durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt unter dem Ausdrucke 
des Allerhöchsten Wohlgefallens an dem von 
dem Erblasser bethätigten Gemeinsinn zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.