Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

  
  
  
  
M 33. 409 
Betrag für 
* die Zeit vom 
„Teitel Ausgabe 1. April 1877 
3 bis 31. März 
S 1878. 
A. AA. 
Hierzu: Summe der fortdauernden Ausgaben 37°889,314 
Summe der Ausgaben ausschl. der Pensionen — 39·'455,718 
31 Militär-Invaliden-Pensionen — 3°316,492 
. I 
Hauptsumme des Militär-Etats für die Zeit vom 1 
1. April 1877 bis 31. März 1878 . — I42«772,240 
« " 
I 
  
Staatsbimßssqchtichtkm 
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
31. Juli lfd. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, den außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am k. preußischen 
Hofe, Marimilian Freiherrn Pergler von 
Perglas, von seinem Posten abzuberufen 
und denselben unter Belassung in seiner Eigen- 
schaft als Staatsrath im außerordentlichen 
Dienste vorbehaltlich seiner Wiederverwendung 
im activen Dienste in den zeitlichen Ruhe- 
stand zu versetzen. Zugleich haben Seine 
  
Königliche Majestät demselben in vollster 
Anerkennung seiner mit Treue und uner- 
müdlicher Hingebung geleisteten Dienste das 
Prädicat „Excellenz“ zu verleihen geruht. 
Ferner haben Seine Majestät der 
König vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom gleichen Tage Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, den Geheimen Legationsrath 
II. Classe und Geschäftsträger bei der fran- 
zösischen und der k. belgischen Regierung, Gideon 
von Rudhart, unter Beförderung zum Ge- 
heimen Legationsrathe I. Classe auf den Posten 
eines außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Ministers am k. preußischen Hofe 
zu berufen.
	        
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