Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

Bekanntmachunng, das Fideicommiß Tegernsee betreffend. 
Staatsministerium des Koͤniglichen Hauses und des Aeußern, 
dann 
Staatsministerium der Justiz. 
In Folge der von Seiner Majestät dem Könige unter dem 16. August lfd. Is. 
ertheilten Allerhöchsten Bewilligung wird die über das Fideicommiß Tegernsee durch Seine 
Königliche Hoheit den Herzog Carl Theodor in Bayern unter dem 24. Juli lfb. Is. 
weiter errichtete Urkunde, welche lautet wie folgt: 
Wir 
Tarl #heodor, 
Herzog in Bayern, 
verordnen hiemit zur Ergänzung Unserer von Seiner Majestät dem König als 
Haupt der königlichen Familie allergnädigst genehmigten, im Gesetz= und Verordnungsblatt 
des Königreichs Nr. 44 am 16. September v. Is. veröffentlichten Fideicommißerrichtungs-= 
Urkunde vom 17. März 1876 für Uns und Unsere Nachkommen was folgt: 
In der erwähnten Urkunde d. d. 17. März 1876 haben Wir in das von Uns errichtete 
Fideicommiß Tegernsee an Grundbesitzungen alles das aufzunehmen beabsichtigt, was auf Ab- 
leben Seiner Königlichen Hoheit Unseres Höchstseligen Herrn Onkels, des Prinzen 
Carl Theodor von Bayern, nach dem Willen Unserer Höchstseligen Frau Großmutter, 
Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Karoline von Bayern, und Unserer 
Hächstseligen Frau Tante, Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Elise von 
Preußen, an Grundbesitzungen auf Uns übergegangen ist. 
In jener Unserer Urkunde wurden nun die Grundbesitzungen zunächst und summarisch 
auf Grund eines Uns überwiesenen Auszuges aus dem Hypothekenbuche des k. Appellations- 
gerichtes in München mit einem Besitzstande von zusammen 1975 Tagw. 95 Dez. aufgezählt. 
Indessen hat sich bei später erfolgter förmlicher Uebernchme und Umschreibung der frag- 
lichen Besitzungen auf Uns ergeben, daß der ganze Immobiliarbesitzstand zuzüglich verschie- 
dener walzender, nicht zum Hypothekenverbande gehörigen Immobilien ein erheblich größerer 
ist. Wir haben deßhalb durch Unsere Güteradministration den Besitzstand im Einverständniß 
mit dem kgl. Rentamte Miesbach genau feststellen lassen, und das Ergebniß dessen dem
	        
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