Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Hauses zustehenden Prärogative in Anhoffung der Allerhöchsten Genehmigung Seitens Seiner 
Majestät des Königs, als Haupt der königlichen Familie, urkundlich fertigen, haben Wir 
um die Allerhöchste Genehmigung und Publication dieser Unserer Verfügung nachgesucht. 
München, den 24. Juli 1877. 
(L. S.) Carl, Herzog in Bayern. 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München, den 25. August 1877. 
Dr. von Fäustlle. Dr. von Darenberger, Sitaatsraih. 
Der General-Secretär: 
Dr. von Prestele.