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b. Realschulen erster Orduung.
I. Großherzogthum Mecklenburg-= II. Elsaß-Lothringen.
Schwerin. Doas mit dem Lyzeum zu Straß-) (bisher als Re-
Die Realschule zu Bützow (bisher Realschule burg verbundene Realgym- alklassen
zweiter Ordnung, ebendas unter B. b. V. 1.). nasium. bezeichnet,
Das mit dem Lyzeum zu Metz ebendas. A. b.
verbundene Realgymnasium XIV.).
c. Realschulen mit mindestens neunlährigem Kurfus ohne obligatorischen
Unterricht im Latein.
Königreich Württemberg.
Die Realanstalt zu Reutlingen
Die Realanstalt zu Stuttgart (bisher Realschulen zweiter Ordnung, ebendas unter B. b 1II#7,8, 10.)
Die Realanstalt zu Ulm
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der ersten Klasse
nöthig ist.
a. Progymuasten.
Königreich Preußen. ! Provinz Schleswig-Holstein.
Provinz Preußen. « Das Progymnasium zu Wandsbeck.
Das Progymnasinm zu Königsberg i. Pr. Provinz Hannover.
— Das Progymnasium zu Leer.
b. Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Württemberg. II. Herzogthum Anhalt.
Das Reallyzeum zu Calw. Die Raalschule (Franzschule) zu Dessau (bisher
Das Reallyzeum zu Nürtingen. höhere Bürgerschule, Verzeichniß vom 19. Januar
. · 1876 unter C. a. aa. VIII. 3.)
Die Realanstalt zu Göppingen (bisher provisorisch
berechtigt, Bekanntmachung vom 6. Tpril 1876 III. Elsaß-Lothringen.
S 204). Die Realschule zu Forbach.
Die Realschule zu Wasselnheim.