ch-und Verordnungs-Blatt
für das
Kõö nigreich Vayern.
-W 46.
München. den 9. November 1877.
In # alt:
# önig , Allerhöchste Entschließung vom 5. Norember 1877, die Verhandlungen der Landräthe für das Jahr
1878 tetr. — Hofdienst-Nachricht. — Staateodienst. Nachricht. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste
s zur Annabme fremder Decorationen.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verhandlungen der Landräthe
für das Jahr 1878 betr.
Cndwig lI.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. etc.
Wir finden Uns nach Artikel 19 und 20 des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852
bewogen, die Eröffnung der Landrathsversammlungen für das Jahr 1878 auf Montag den
3. December l. Is. an den Sitzen Unserer Kreisregierungen festzusetzen und beauftragen
Unsere Kreisregierungen, Kammern des Innern, die Einberufungen hienach zu veranlassen.
München, den 5. November 1877.
Ludwig.
v. Pfeufer.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
An sämmtliche Kreisregierungen, Der General-Secretär,
K. d. Innern. Ministerialrath von Schlereth.
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