Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

47. 
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3. Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen dient das Komma, — nicht 
der Punkt —. 
Sonst ist das Komma bei Maaß= und Gewichtszahlen nicht an- 
zuwenden, insbesondere nicht zur Abtheilung mehrstelliger Zahlenausdrücke. Solche 
Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je 3 Ziffern, vom 
Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen zu 
bewirken. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
28. September d. Is. nachstehende Ordens- 
auszeichnungen zu verleihen: 
Das Comthurkreuz des k. Verdienst- 
ordens vom hl. Michael: 
  
dem k. sächsischen Kammerherrn Alfred von 
Miltitz; 
das Ritterkreuz des k. Verdienstordens 
der zanerche Krone: 
dem Major und etatsmäßigen Stabsofficier 
im k. sächsischen Garde-Reiter-Regimente, 
Friedrich Leopold von Polenz.
	        
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