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Bekanntmachung, die Besetzung des Senates zur Entscheidung der Competenzconflicte zwischen
den Gerichts= und Verwaltungsbehörden betr.
Staatsministerium der Justiz.
Im Hinblicke auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1850, „die Competenzconflicte
betreffend“ wird hiemit bekannt gegeben:
J.
Seine Majestät der König haben laut Allerhöchsten Signats vom 18. d. Mts.
Sich Allergnädigst bewogen gefunden, in den zur Entscheidung der Competenzconflicte zwischen
den Gerichts= und Verwaltungsbehörden bestimmten oberstrichterlichen Senat
A. als ständige Mitglieder:
1) den Ministerialrath Gustav von Bezold im k. Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten,
2) den Ministerialrath Philipp von Hecken lauer im k. Staatsministerium des Innern,
3) den Ministerialrath Franz von Aichberger im k. Staatsministerium der Finanzen,
B. als stellvertretende Mitglieder:
1) den Ministerialrath Franz von Leinfelder im k. Staatsministerium des K. Hauses
und des Aeußern,
2) den Ministerialrath Joseph von Höß im k. Staatsministerium der Finanzen,
3) den Oberregierungsrath Joseph Kopp im k. Staatsministerium des Innern
zu berufen.
II.
Von der Plenarversammlung des obersten Gerichtshofes sind unter dem 22. v. Mts.
gewählt worden:
A. in den Senat für Competenzconflicte aus den rechtsrheinischen Landestheilen
1) als ständige Mitglieder:
die Räthe Dr. Anton von Langlois,
Lorenz von Beselmiller,
Johann B. von Dirrigl,
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