Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

653. 583 
Bekanntmachung, die Besetzung des Senates zur Entscheidung der Competenzconflicte zwischen 
den Gerichts= und Verwaltungsbehörden betr. 
Staatsministerium der Justiz. 
Im Hinblicke auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1850, „die Competenzconflicte 
betreffend“ wird hiemit bekannt gegeben: 
J. 
Seine Majestät der König haben laut Allerhöchsten Signats vom 18. d. Mts. 
Sich Allergnädigst bewogen gefunden, in den zur Entscheidung der Competenzconflicte zwischen 
den Gerichts= und Verwaltungsbehörden bestimmten oberstrichterlichen Senat 
A. als ständige Mitglieder: 
1) den Ministerialrath Gustav von Bezold im k. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
2) den Ministerialrath Philipp von Hecken lauer im k. Staatsministerium des Innern, 
3) den Ministerialrath Franz von Aichberger im k. Staatsministerium der Finanzen, 
B. als stellvertretende Mitglieder: 
1) den Ministerialrath Franz von Leinfelder im k. Staatsministerium des K. Hauses 
und des Aeußern, 
2) den Ministerialrath Joseph von Höß im k. Staatsministerium der Finanzen, 
3) den Oberregierungsrath Joseph Kopp im k. Staatsministerium des Innern 
zu berufen. 
II. 
Von der Plenarversammlung des obersten Gerichtshofes sind unter dem 22. v. Mts. 
gewählt worden: 
A. in den Senat für Competenzconflicte aus den rechtsrheinischen Landestheilen 
1) als ständige Mitglieder: 
die Räthe Dr. Anton von Langlois, 
Lorenz von Beselmiller, 
Johann B. von Dirrigl, 
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