Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

M 10. 65 
4. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes ein außerordentlicher Zuschuß 
von 500 JX/ für das Kreis-Taubstummeninstitut zur Anschaffung von Lehrgeräthen und Uten- 
silien in das Kreisbudget eingestellt werde. 
5. Wir genehmigen die von dem Landrathe beschlossene Repartition der den einzelnen 
dürftigen Gemeinden zu Schulhausbauten für das Jahr 1877 zuzuweisenden Unterstützungsbe- 
träge in der Gesammtsumme von 141,340 J 
Ebenso ertheilen Wir zu der vom Landrathe beschlossenen Ermächtigung seines ständigen 
Ausschusses, bei dringenden Schulhausbauten während des Jahres Zuschüsse aus Kreisfonds 
zu bewilligen, Unsere Genehmigung. 
6. Dem vom Landrathe wegen der Pensionsberechtigung der an der Lateinschule zu 
Amorbach anzustellenden Studienlehrer gefaßten Beschlusse, durch welchen die Umwandlung 
dieser bisherigen Privatlateinschule in eine schulordnungsmäßig eingerichtete öffentliche Latein- 
schule ermöglicht worden ist, ertheilen Wir gerne Unsere Allerhöchste Genehmigung, und 
haben Wir die vom Landrathe für die genannte Lateinschule für dieses Jahr bewilligten 
Mittel in das Kreisbudget einsetzen lassen. Bezüglich der Besetzung der Lehrstellen haben 
Wir Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten ange- 
wiesen, Uns die weiter erforderlichen Vorlagen zu machen. 
7. Der Landrath hat beschlossen, der Schreiblehrerswittwe Stöhr in Würzburg vom 
1. Mal 1876 an eine Sustentation von jährlich 126 JX mit der Bestimmung zu bewilligen, 
daß diese Summe bis Ende 1877 aus den dem Pensionsfonde für die Lehrer der Gewerb- 
und landwirthschaftlichen Schulen in Folge der Pragmatisirung der Theuerungszulagen zu- 
fließenden Taxen zu entnehmen sei. Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
8. Der Landrath hat unter Anerkennung des Bedürfnisses einer Umgestaltung der be- 
stehenden Gewerbschulen, sowie unter prinzipieller Billigung des ihm mitgetheilten Organisa- 
tionsprojectes die erforderlichen Mittel für die Umwandlung der Kreisgewerbschule zu Würz- 
burg in eine sechselassige Realschule bewilligt und auch für die Reorganisation der übrigen 
im Kreise bestehenden Gewerbschulen unter gewissen Voraussetzungen angemessene Kreisfonds- 
Zuschüsse in Aussicht gestellt. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem 
Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg für seine opferwillige Mitwirkung zur durch- 
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