Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1877. (4)

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Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, verbinden Wir 
Fiermit die erneuerte Anerkennung seiner umsichtigen und opferwilligen Wahrnehmung der 
Kreisinteressen und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 21. März 1877. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Berr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.