Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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A. Für militärische Bauten und Einrichtungen. 
1) Zum Neubau einer bombensicheren Kriegsbäckerei, dann eines bombensicheren 
Proviantmagazins und einer Dampfmahlmuhle nebst Wehnhaus in 
Ingolstadt . . .400,000.!L 
2) Zum Neubau von Friedenskasernen für 2 Bataillone in Ingolstabi 500,000 % 
B. Zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft und zur Erhöhung 
der Schlagfertigkeit des Heeres. 
4) Zur Ergänzung des Sollstandes an Infanterie= und Cavalerie= 
Handfeuerwaffen . . 356,000 M, 
2) Zur Beschaffung neuer gegogener shwerer Eeschute für die 
Festungen und den Belagerungspark 400,000, 
3) Zur Beschaffung von Granarkartätschen mit Zetzünder preußischer 
Construction für gezogene Festungs-- und Belagerungs-Geschũtze. 229, 600 M 
C. JFür Exerzier- und Schießplätze. 
Für Beschaffung eines neuen Schießplatzes für die Garnison München 874,000 = 
Artikel 2. 
Zur Deckung des im Artikel 1 bezeichneten Bedarfes sind folgende Erübrigungen an 
früher bewilligten Crediten, dann Erlöse aus verkauften Waffen und Einrichtungen und zu 
verãußernden Militär-Realitäten im Betrage zu. . . .1389172·-lä 
zu verwenden, nämlich: 
1) Von den Erübrigungen auf den Ausbau der Friedenskaserne Zoller 
in Germersheim (Abschnitt A, Titel 1 des Gesetzes vom 27. Juli 1874) 37,738,. 
2) von der Erübrigung auf den Neubau von zwanzig gemauerten 
Pferdebaraken auf dem Lechfeld (Abschnitt A, Titel 4 des allegirten 
Gesetzes) . . 50,663.-z, 
3) von der Erübrigung auf die Einführung eines verbesserten Bett- 
zeuges in den „ricdenslazartthen (aschn Titel 7 des citirten 
Gesetzes) . . . . . 10,771«-x,
	        
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