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A. Für militärische Bauten und Einrichtungen.
1) Zum Neubau einer bombensicheren Kriegsbäckerei, dann eines bombensicheren
Proviantmagazins und einer Dampfmahlmuhle nebst Wehnhaus in
Ingolstadt . . .400,000.!L
2) Zum Neubau von Friedenskasernen für 2 Bataillone in Ingolstabi 500,000 %
B. Zur Wiederherstellung der Kriegsbereitschaft und zur Erhöhung
der Schlagfertigkeit des Heeres.
4) Zur Ergänzung des Sollstandes an Infanterie= und Cavalerie=
Handfeuerwaffen . . 356,000 M,
2) Zur Beschaffung neuer gegogener shwerer Eeschute für die
Festungen und den Belagerungspark 400,000,
3) Zur Beschaffung von Granarkartätschen mit Zetzünder preußischer
Construction für gezogene Festungs-- und Belagerungs-Geschũtze. 229, 600 M
C. JFür Exerzier- und Schießplätze.
Für Beschaffung eines neuen Schießplatzes für die Garnison München 874,000 =
Artikel 2.
Zur Deckung des im Artikel 1 bezeichneten Bedarfes sind folgende Erübrigungen an
früher bewilligten Crediten, dann Erlöse aus verkauften Waffen und Einrichtungen und zu
verãußernden Militär-Realitäten im Betrage zu. . . .1389172·-lä
zu verwenden, nämlich:
1) Von den Erübrigungen auf den Ausbau der Friedenskaserne Zoller
in Germersheim (Abschnitt A, Titel 1 des Gesetzes vom 27. Juli 1874) 37,738,.
2) von der Erübrigung auf den Neubau von zwanzig gemauerten
Pferdebaraken auf dem Lechfeld (Abschnitt A, Titel 4 des allegirten
Gesetzes) . . 50,663.-z,
3) von der Erübrigung auf die Einführung eines verbesserten Bett-
zeuges in den „ricdenslazartthen (aschn Titel 7 des citirten
Gesetzes) . . . . . 10,771«-x,