Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir ihm 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines regen Interesses für das Wohl des 
Kreises und seiner Opferwilligkeit aus und ertheilen ihm gerne die Versicherung Unserer 
Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 25. März 1878. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. v. Riedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der Genueral-Serretär: 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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