& 17. 135
* Festgesetzter
Cap. §. Vortrag. Betrag
1 4 3
Uebertrag 119661 86
I 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 146160 —
0) zur Gewährung einer Zulage von je 90-&¾ für alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen . 27720 —
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den in
Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten Ge-
meinden und zwar der wirklichen Lehrer auf 850 M, dann
der Schulverweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 M
aus Kreisfonds 64037 54
eE) zur Aufbesserung des Minimal- Einkommens der Lehrer in in
den in Art. III Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich-
neten Gemeinden auf 1000 /4 aus Kreisfonds . 42428
Odemunterlit.dundonichtbekücksichtigtenLehrer-Per-
sonal eine Gehaltsmehrung von 100. A dem definitiven Lehrer,
80 X dem Verweser, 50 -X den s und **m
Lehrerinnen 10350 —
Titl. 3 Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 -4¾ für die wirklichen Schullehrer
und à 45 für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen aus Centralfonds 247218 75
5) aus Kreisfonds für die ältesten gehrer im Kreise 5400 —
) Zulagen an die ständigen Verweser und Gehilfen, welche
die Anstellungsprüfung mit Erfolg bestanden haben, bis zum
Eintritt in die staatlichen Dienstalterszulagen. 7380 —
Lat# 602 170 23