Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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II. Großherzogthum Hessen. 
Die Realschule zweiter Ordnung zu Offenbach, verbunden mit der Realschule erster Ordnung da- 
selbst (bisher ebendaselbst unter B. b. 
III. Großherzogthum Oldenburg. IV. Herzogthum Braunschweig. 
Die Realschule zu Varel. 1 Die städtische Realschule zweiter Ordnung zu 
Braunschweig. 
c. Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den 
entsprechenden Klassen gleichgestellt find. 
Königreich Preußen. 
Die höhere Bürgerschule zu. Marburg (bisher ebendaselbst unter C a. aa. I. 43). 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung gefordert wird. 
a. Oeffentliche. 
an. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. e gehören. 
Königreich Preußen. 
Die höhere Bürgerschule zu Oberhausen 
b. Privatanstalten 
Königreich Preußen. 
Das Viktoria nstitut des Dr. Siebert (rüber. Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. (Verzeichni 
m 19. Januar 1876 unter C b. 1 3) * 9 (Verzeichniß 
1 Diese Anstalt hat keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
  
Bekanntmachung. 
Der Privat-Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Julius Körner in Leipzig ist 
provisorisch gestattet worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung:
	        
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