Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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letztern erscheint aber zur Zeit nicht veranlaßt und würde voraussichtlich auch die Zustimmung 
der betheiligten übrigen Gesetzgebungsfactoren nicht finden. 
Wir beauftragen Unsere Regierung, Kammer des Innern, der Oberpfalz und von 
Regensburg, hievon den Landrath bei seinem nächsten Zusammentritte geeignet zu verstän- 
digen, und geben Uns gerne der Hoffnung hin, daß der oberpfälzisch-regensburgische Land- 
rath in gerechter Würdigung der Interessen der betheiligten Anstalten und der hievon un- 
zertrennlichen Interessen des ganzen Kreises, sowie im Hinblicke auf die anerkannten Vorzüge 
der jüngsten Realschul-Organisation gleich den übrigen Kreisvertretungen des Königreiches 
die zum Fortbestande und zur gedeihlichen Wirksamkeit der oberpfälzisch-regensburgischen Real- 
schulen nöthigen Kreismittel auch fernerhin bewilligen werde. 
5. Wir genehmigen die vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreis- 
Irrenanstalt Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüsse; insbesondere genehmigen Wir, daß das 
bei der k. Bank in Regensburg angelegte, aus Einsparungen für Verpflegskosten herrührende 
Capital von 5000 Mark zur Anschaffung von Furnituren, Wäsche rc. verwendet werde; 
ferner genehmigen Wir die beabsichtigte Erwerbung der Grundstücke, in welchen das Quellen- 
terrain und die Wasserreservoirs für die Anstaltswasserleitung gelegen sind; ebenso ist Uns 
genehm, daß die bisherigen Theuerungszulagen des Anstaltsdirectors und des Verwalters dem 
pragmatischen Gehalte dieser Beamten zugeschlagen werden. 
6. Desgleichen genehmigen Wir, daß aus der Kreisreserve des Jahres 1878 der 
Belrag von 500 Mark zur würdigen Ausstattung des Landrathssitzungssaales verwendet werde. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, erwidern Wir den von demselben 
am Schlusse seiner Versammlung dargebrachten Ausdruck unverbrüchlicher Treue und Anhäng- 
lichkeit mit der Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 9. April 1878. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. v. pfeufer. v. Niedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der General-Serretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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