Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1876 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1878. 
Die Steuerprincipalsumme für den Regierungsbezirk Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1878 3°130,110 -A, wovon ein Steuerprocent auf 31,301 JAX sich 
berechnet. - 
In. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1878. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreisein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß der Gemeinde Münster, Be- 
zirksamts Donauwörth, beziehungsweise dem Schulsprengel Münster mit Ausnahme der Ein- 
wohner von Erlingshofen zur Haltung eines Schulgehilfen für das Jahr 1878 ein Zuschuß 
von 100 „X1 aus Kreisfonds gewährt und hienach um diesen Betrag die Position in Cap. III 
§. 1 Tit. 2 lit. a der Kreis-Ausgaben erhöht werde. 
2. Wir genehmigen, daß die vom Landrathe bewilligte Summe von 18500 JN für 
Schulhausbauten in der von demselben begutachteten Weise vertheilt werde, und daß die 
Auszahlung der bewilligten Unterstützungen nur nach vorgängiger Constatirung der zweckent- 
sprechenden Durchführung des jeweiligen Baues erfolge. 
3. Wir genehmigen den Antrag des Landrathes, daß die beiden weltlichen Districts- 
schulinspectoren Joseph Sedlmayr in Kempten und Leopold Straßer in Dillingen, gleich den 
in Classe IX lit. b des Gehaltsregulatives fur die bayerischen Staatsdiener vom 12. August 
1876 aufgeführten Staatsbeamten vom 1. October v. J. an in die erste Dienstalterszulage 
mit je 180 „X eingewiesen werden.
	        
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