Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Den hiefür erforderlichen Mehrbedarf von 450 X haben Wir in das Kreisbudget 
einstellen lassen. 
4. Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position „Unterstützungen für 
dürstige männliche Schulamtszöglinge“ von 9000 X auf 11000 TX ertheilen Wir gerne 
Unsere Genehmigung. · 
5. Den Beschlüssen des Landrathes in Betreff der Aufstellung eines zweiten fachmännisch 
gebildeten Kreisschulinspectors und der Förderung des Fortbildungswesens des Lehrpersonals 
haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt, und verweisen deßhalb auf die Ent- 
schleßung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
vom 15. Februar l. J. Nr. 1600. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wornach der für das Jahr 1877 erforderliche 
Mehrbedarf von 1655 J/ 46 . für die Realschulen aus der allgemeinen Reserve des ge- 
nannten Jahres gedeckt werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Die vom Landrathe für Stipendien bewilligten Beträge haben Wir in die Kreis- 
Ausgaben einstellen lassen, und beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern, 
von Schwaben und Neuburg, bei Verleihung derselben auf die vom Landrathe beigefügten 
Lestimmungen entsprechende Rücksicht zu nehmen. 
8. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalten 
Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Zugleich sprechen Wir dem Landrathe für die bei dieser Gelegenheit neuerdings be- 
währte große Opferwilligkeit in Bezug auf Elnrichtungen für Heilung und Pflege von 
Geisteskranken gerne Unsere Anerkennung aus. 
9. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, wornach über die von den Ge- 
meinden Krugzell und Lauben, Bezirksamts Kempten, beantragte Correction des Illerflusses 
vorerst ein genauer Plan und Kostenvoranschlag hergestellt und der hiefür erforderliche Be- 
trag zu 400 auf den Reservefond für Wasserbauten übernommen werden soll. 
10. Ebenso genehmigen Wir, daß die für die Projectirung von Ueberschwemmungs- 
dämmen an der Donau vom Landrathe bewilligte Summe zu 15000 —X in drei Jahresraten 
flüssig gemacht werde, und daß hienach zunächst für das Jahr 1878 der Betrag zu 5000 M 
zur Verwendung gelange. 
11. Auf die Bitte des Landrathes, den schwer geschädigten Landgemeinden bei Donau- 
wörth in Willfahrung ihrer deßfallsigen beim Landtage eingebrachten besonderen Bitte eine 
41“
	        
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