Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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in der Ertheilung des Turnunterrichtes für die männliche Jugend an der Central-Turnlehrer= 
Bildungsanstalt 1000 /¾ aus dem Reservefond für die deutschen Schulen verwendet werden 
und beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten, die zur Ausführung dieses Beschlusses erforderlichen Verfügungen zu treffen. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, wodurch derselbe wie früher die Exigenz für die 
Lateinschule zu Burghausen vom Kreisausgaben-Etat abgesetzt hat, können Wir mit Rücksicht 
auf die bereits in den Landrathsabschieden vom 4. September 1876 Abth. IV Ziff. 9 und 
vom 15. April v. Is Ziff. 10 kundgegebenen Gründe Unsere Genehmigung nicht ertheilen. 
Wir haben deßhalb die Exigenz für diese Lateinschule in das Kreisbudget wieder ein- 
stellen lassen. . » 
7. Dem Beschlusse des Landrathes wegen Errichtung einer isolirten Lateinschule als 
Kreisanstalt in der Stadt Rosenheim ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Die Kreisregierung hat die instruirten Verhandlungen Unserem Staatsministerium des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten so rechtzeitig vorzulegen, daß die Eröffnung 
dieser Lateinschule sofort mit dem Beginne des Studienjahres 1878/79 bewirkt werden kann. 
8. Der Landrath hat für die gewerblichen Fortbildungsschulen auch für das Jahr 1878 
namhafte Summen bewilligt. 
Wir haben von den desfallsigen Beschlüssen mit Befriedigung Kenntniß genommen und 
beauftragen Unsere Kreisregierung, dem Antrage des Landrathes entsprechend, für die Folge 
die Verleihung von neuen Kreisfondszuschüssen regelmäßig von dem Erlasse eines den Schul- 
zwang bedingenden Ortsstatuts im Sinne der Reichsgewerbeordnung abhängig zu machen. 
9. Der Bitte des Landrathes entsprechend wird Unsere Kreisregierung über die Ver- 
hältnisse und die Leistungsfähigkeit des Pensionsfondes für die Lehrer an technischen Schul- 
anstalten des Kreises die angeregten Untersuchungen pflegen und auf Grund derselben der 
nächsten Landrathsversammlung eine Vorlage mit bestimmten Anträgen zugehen lassen. 
10. Dem Beschlusse, welchen der Landrath auf das Gesuch des Directors an der Frauen- 
arbeitsschule zu München, Kriegbaum, bezüglich dessen Pensionsberechtigung gefaßt hat, 
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung. 
Bei dem weiteren Beschlusse des Landrathes, wonach der Bitte um Aufnahme von vier 
Lehrerinnen am Arbeitslehreri Semi zu München in den Pensionsfond für Lehrer an 
technischen Schulen mit Rücksict auf die in Anregung gebrachte Prüfung der Leistungsfähigkeit 
dieses Fondes zur Zeit keine Folge gegeben wurde, hat es vorläufig zu bewenden. 
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