Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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23. April v. J. Abtheil. V Ziff. 5 enthaltenen Bescheid und auf die in der 44. öffentlichen 
Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 5. Februar l. J zu Cap. 4 der Ziff. XXI 
des Etats für das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul-Angelegenheiten 
gepflogenen Verhandlungen. 
4. Gegenüber dem Wunsche des Landrathes wegen Abänderung des Lehrplanes der 
isolirten Lateinschulen und Verminderung des Lehrpensums an denselben muß auf die Be- 
stimmungen der §§. 45 und 46 der Schulordnung vom 20. August 1874 hingewiesen 
werden, nach welchen diese Schulen für den Unterricht in den unteren Klassen der voll- 
ständigen Studienanstalten Ersatz zu bieten und demgemäß im Lehrplan und Lehrziel der 
einzelnen Classen im Allgemeinen nach der Organisation der genannten Anstalten sich zu 
richten haben. 
5. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern 
ertheilen Wir anmit Unsere Genehmigung, indem Wir hiebei das von Seite der Kreis- 
vertretung in Ansehung dieser Anstalt neuerdings bewiesene Entgegenkommen gerne anerkennen. 
Dem vom Landrath gestellten Antrag auf Ernennung der beiden Lehramtsverweser 
Adolph Blaser und Friedrich Adamo zu wirklichen Lehrern jener Anstalt haben Wir 
bereits durch Unsere Entschließung vom 27. Januar l. J. entsprochen. 
6. Auf den Wunsch des Landrathes, daß ihm behufs Revision der von den Gemeinden 
an die Kreis-Armen= und Kranken-Anstalt Frankenthal zu leistenden Verpflegskosten- 
Beiträge eine Vorlage zugehe, beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, diesem Wunsche 
geeignet zu entsprechen. 
7. Die von dem Landrathe bezüglich der Gewährung einer Sustentation an den in den 
Ruhestand tretenden Verwalter der Kreisirrenanstalt Klingenmünster, Franz Seltzer, 
und hinsichtlich der Bezüge des aufzustellenden Verwalters gefaßten Beschlüsse haben bereits 
durch Unsere Entschließung vom 2. Februar d. J. die Genehmigung erhalten, worauf 
Wir verweisen. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes, wornach der pragmatische Gehalt des Gestütsdirectors 
von Rad durch Hinzuschlagung der Theuerungszulage und Naturalbesoldung desselben auf 
3762.4 86 J erhöht werden soll, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
9. Hinsichtlich der erneuerten Bitte des Landrathes um Herstellung der Bahnlinien 
Zweibrücken—Bitsch, Kaiserslautern—Lauterecken, mit Abzweigung nach 
Otterberg und Kusel—Türkismühle mit Fortsetzung nach Trier verweisen Wir 
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