Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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Anzeige und provisorische Abrechnung 
über das Ergebniß der Bundeanmeldung und d Detuheene debns 
in der Gemeinde . (Oeelenzahl....) 
k. Bezirksamts 
Aufschlag-Einnehmerei 
Es wurden angemeldt .Hunde, 
bie gesetzlichen Gebühren wurden entrichtet fr Hunde, 
wegen Nichtbezahlung sind nach Art. 4 Abs. 3 
des Gesetzes zu tödten Hunde, 
  
in Summe Hunde 
wie oben. 
II. 
Die entrichteten Gebühren für obe Huunde betragen und zwar: 
1) fr Sunde 9.. 44 
2) für. . . . Hunde à. . . — . . M. 
in Summa.. .. M 
.Zur Bestreitung der Kosten pro 187 .. für 
Visitation der Hunde, für die Hundezeichen und für 
die Erhebung wurde zurückbehalten ein Betrag von . . . M. 
Einnahmeüberschußß. . . . M 
Hievon wurde die Hälfte mit. . . 1A laut Interimsquittung in die Ge- 
meindecasse abgeliefert. 
Die andere Hälfe von . . . wird anruhend baar an die Ausschlag- 
Einnehmeei: .. . übersendet. 
fll. denen 187 
  
(Fertigung der Ortspolizeibehörde.) 
(Amtssiegel.)
	        
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