Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Erset- und werordunngsgut 
für das 
Königreich Vayern. 
58 35. 
München, den 15. Juli 1878. 
  
Inhalt: 
Gesec vom 15. Juli 1878, die Behandlung der durch die Ausführung der Reichs-Prozeß. Ordnungen und des Reichs- 
Gerichts-Verfassungsgesetzes veranlaßten Gesetzentwürfe betr. — Hofdienst-Nachrichten. 
  
Gesetz, die Behandlung der durch die Ansführung der Reichs-Prozeß-Ordnungen und des 
Reichsgerichts-Verfassungsgesetzes veranlaßten Gesetzentwürfe betr. 
Lndwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten und unter Beobachtung der 
in Tit. X §.7 der Verfassungs-Urkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen: 
Einziger Artikel. 
Die Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1848, die Behandlung neuer Gesetzbücher 
betreffend, finden auf die Behandlung der Gesetzentwürfe zur Ausführung der Reichs-Straf- 
66
	        
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