Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

ch- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M 37. 
München, den 5. August 1878. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 31. Juli 1878, den Vermögensstand des WMilltir- Wittwen= und Waisen-, dann des Invaliden- 
und des milden Stiftungs-Fonds für das Etatejahr 187/1/-, — Belanntmachung vom 22. Juli 1878, 
die Auflösung des Revicrs Ziegelhütten, Forstamtes Kulmach, Per. — Verleihung des erblichen Adelsstandes. — 
Ordens-Verlcihung. 
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-, dann des Invaliden= 
und des milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1876/27 betr. 
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über 
den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-, dann des Invaliden= und des 
milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 18762„ Vortrag erstattet wurde, inhaltlich 
Allerhöchster Entschließung vom 7. Juli 1878 die Ermächtigung zu ertheilen geruht, daß die 
Resultate des Vermögensstandes der genannten Fonds durch das Gesetz= und Verordnungsblatt 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
München, 31. Juli 1878. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Maillinger. 
68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.