Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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1) Erwerbung und Besitz der Bundes= und Staatsangehörigkeit; Entlassung aus dem 
Staatsverbande. 
2) Besitz des Staatsbürgerrechts; Berechtigung und Verpflichtung zur Ableistung des 
Verfassungseides. 
3) Freizügigkeit und Aufenthalt. 
4) Religiöse Kindererziehung. 
5) Verweigerung des nach Art. 33 und 38 des Gesetzes über Heimat, Verehelichung 
und Aufenthalt vom 16. April 1868 auszustellenden Verehelichungszeugnisses oder 
Ertheilung desselben gegen einen auf Grund des Art. 36 erhobenen Einspruch. 
6) Schließung von Vereinen auf Grund des Art. 19 Ziff. 1 bis 5 des Gesetzes vom 
26. Februar 1850, die Versammlungen und Vereine betreffend. 
7) Wählbarkeit und Verpflichtung zum Eintritte in die durch die Gesetze vom 31. Mai 1856, 
betreffend die Kapitalrentensteuer und die Einkommensteuer, dann durch das Gesetz 
vom 1. Juli 1856, betreffend die Gewerbesteuer, vorgesehenen Steuerausschüsse. 
8) Befugniß zum Gewerbebetriebe auf Grund der Gewerbeordnung in jenen Fällen, in 
welchen das in §§. 20 und 21 der Gewerbeordnung vorgesehene Verfahren nach den 
jeweils geltenden Bestimmungen einzutreten hat. 
9) Versagung der Zulassung einer eingeschriebenen Hülfskasse, sowie Schließung einer 
solchen nach §. 4 Abs. 2 beziehungsweise §. 29 des Gesetzes über die eingeschriebenen 
Hülfskassen vom 7. April 1876. 
10) Zwangsabtretung von Grundeigenthum oder Belastung desselben mit Dienstbarkeiten, 
einschließlich der Frage, ob das betreffende Unternehmen vom gemeinen Nutzen er- 
fordert werde und ob die Abtretung oder Belastung des angesprochenen Eigenthums 
zur zweckmäßigsten Verwirklichung des Unternehmens nothwendig sei, jedoch mit 
Ausnahme der nach Maßgabe des Berggesetzes vom 20. März 1869 stattfindenden 
Abtretungen oder Belastungen und vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 47. 
11) Firirung, Sicherung, Veränderung und Ablösung von Grundlasten, Forstberech- 
tigungen, Ehehaftsreichnissen und der auf dem Zehentrechte lastenden kirchlichen 
Baupflicht. 
12) Ausübung und Ablösung von Weiderechten auf fremdem Grund und Boden. 
13) Zusammenlegung von Grundstücken. 
14) Benützung des Wassers; Bewässerungs- und Entwässerungs-Unternehmungen.
	        
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