Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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ch- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich BVayern. 
39. 
München, den 14. August 1878. 
  
In uha alt: 
Gesetz vom 8. August 1878, den Bedarf für Erweiterungs., Ergänzungs= und Neubanten auf den in Betrieb befind- 
lichen Staatseisenbahnen betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Decorationen. — 
Auszug aus der Adels-Matrikel des Könngreiches. 
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den in Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betr. 
Cudwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Layern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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