Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

33. 
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Die Tilgung dieses Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßgebenden 
Finanzgesetze. 
Gegeben in Hohenschwangau, den 8. August 1878. 
Ludwig. 
v. Pfretzschner. Dr. v. Kutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Niedel. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der General-Secretär des Staatsraths, 
A. M. Wigard. 
  
AKniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Decorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
14. Juli lfd. Is. dem außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister am k. 
sächsischen Hofe, k. Kämmerer Rudolph Frei- 
herrn von Gasser, die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Sachsen verliehenen 
Großkreuzes des k. sächsischen Albrechtsordens, 
und 
unterm 3. August lfd. Is. dem kgl. bayerl- 
schen Kämmerer Heinrich Ludwig Freiherrn 
von Gleichen, genannt von Rußwurm, 
in Weimar die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar= 
Eisenach verliehenen Ritterkreuzes I. Abtheilung 
des großherzoglich sächsischen Haus-Ordens 
der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu 
ertheilen. 
  
Auozug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
  
Der Adels Matrikel des Königreiches wurden 
einverleibt: 
unter'm 12. Juli lfd. Is die Rentbeamtens- 
wittwe Charlotte von Bomhard, geb. von 
Arnim, mit ihren drei Söhnen: 
dem k. Appellationsgerichtsrath Ernst von 
Bomhard, 
dem k. Major und Diovisions-Adjutanten 
Moriz von Bomhard und 
dem k. Hauptmann und Batterie-Chef Theo- 
dor von Bomhard 
in erblicher Weise bei der Adelsklasse Lit. B. 
Fol. 71 Act.-Num. 66361.
	        
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