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Die Tilgung dieses Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßgebenden
Finanzgesetze.
Gegeben in Hohenschwangau, den 8. August 1878.
Ludwig.
v. Pfretzschner. Dr. v. Kutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Niedel.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Der General-Secretär des Staatsraths,
A. M. Wigard.
AKniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Decorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
14. Juli lfd. Is. dem außerordentlichen Ge-
sandten und bevollmächtigten Minister am k.
sächsischen Hofe, k. Kämmerer Rudolph Frei-
herrn von Gasser, die Bewilligung zur
Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner
Majestät dem Könige von Sachsen verliehenen
Großkreuzes des k. sächsischen Albrechtsordens,
und
unterm 3. August lfd. Is. dem kgl. bayerl-
schen Kämmerer Heinrich Ludwig Freiherrn
von Gleichen, genannt von Rußwurm,
in Weimar die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen
Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar=
Eisenach verliehenen Ritterkreuzes I. Abtheilung
des großherzoglich sächsischen Haus-Ordens
der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu
ertheilen.
Auozug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels Matrikel des Königreiches wurden
einverleibt:
unter'm 12. Juli lfd. Is die Rentbeamtens-
wittwe Charlotte von Bomhard, geb. von
Arnim, mit ihren drei Söhnen:
dem k. Appellationsgerichtsrath Ernst von
Bomhard,
dem k. Major und Diovisions-Adjutanten
Moriz von Bomhard und
dem k. Hauptmann und Batterie-Chef Theo-
dor von Bomhard
in erblicher Weise bei der Adelsklasse Lit. B.
Fol. 71 Act.-Num. 66361.