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Bekanntmachung, die Auflösung des Communalreviers Mehlbach, Forstamtes Kaiserslautern, betr.
Staatsministerium des Innern und Staatsministerium der Finanzen.
Seine Majestät der König haben Allerhöchst anzuordnen geruht, daß vom
1. September lfd. Is. anfangend im Forstamte Kaiserslautern das Communalrevier
Mehlbach aufgelöst und dessen Bezirk mit den Gemeindewaldungen von Mehlbach, Katz-
weiler und Hirschhorn dem Aerarialrevier Otterberg, mit den Gemeindewaldungen
von Ober= und Untersulzbach dem Aerarialrevier Jagdhaus, dann mit den Ge-
meinde= und Stiftungswaldungen von Heimkirchen und Niederkirchen nebst den Ge-
meindewaldungen von Olsbrücken und Wörschbach dem Communalrevier Wolfstein
zugetheilt werde.
München, den 27. August 1878.
Staatsrath v. Mistermeister. v. Dillis, Stoatsrath.
Der General-Secretär:
Ministerialrath
Luber.
unter'm Z. Juli d. J. nachstehende Ordens-
Ordens· Verleihungen. auszeichnungen zu verleihen:
DasComthurkreuz des königlichen Ver-
dienstordens vom hl. Michael:
Seine Majestät der König haben dem königlich sächsischen Kammerherrn Carl
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm von Carlowitz;
7. Juli l. Is. dem k. sächsischen Oberstlieu- dem Oberstlieutenant und Commandeur des
tenant z. D. Dr. Naundorff in Dresden 3. Bataillons des königlich sächsischen 7. In-
das Comthurkreuz des Verdienstordens vom fanterie-Regiments „Prinz Georg“ Nr. 106,
hl. Michael und Julius von Tschirschnitz;