Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Gesetz und rhinngshut 
für das 
Königreich Vayern. 
MÆ 43. 
München, den 5. October 1878. 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 30. September 1878, den Grenzbezirk des Hauptzollamts Rosenbeim betr. 
Verleibung. — Königlich Allerböchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
— Ordens- 
Bekanntmachung, den Grenzbezirk des Hauptzollamts Rosenheim betr. 
Königliches Staatsministerium des Innern und der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben unter'n 28. August ds. Is. Allerhöchst zu 
genehmigen geruht, daß der Sitz der Grenzobercontrole von Oberaudorf nach Rosenheim 
verlegt und die in der Bekanntmachung vom 4. März 1834 (Regierungsblatt Seite 177—187) 
festgesetzte Binnenlinie des Grenzbezirks des Hauptzollamts Rosenheim in nachfolgender 
Weise abgeändert werde: 
Dieselbe läuft von der Achenmühle der Achen entlang bis zu dem Sträßchen, welches 
von Neubeuern nach Rosenheim führt, setzt sich dann auf dem Sträßchen, dasselbe 
eingeschlossen, rechts des Inns fort bis an die Stadt Rosenheim, wo sie den Inn an 
dem der Mangfall-Mündung gegenüber liegenden Punkte überschreitet, dann auf dessen 
linken Ufer aufwärts bis zum Bahnkörper der nach Salzburg ziehenden Eisenbahn, dann 
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