h. Realschulen erster Ordnung.
J. Königreich Preußen. II. Großherzogthum Mecklenburg-
Provinz Hannover. Schwerin.
Die Realschule zu Quakenbrück (bisher höhere # fi Die Realschule zu Güstrow (bisher Realschule
Bürgerschule. C. a. an. J. W8 des zweiter Ordnung. B. b. V. 1 ebenda).
Verzeichnisses vom 23. Jannar d. J.).
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der ersten Klase nöthig ist.
a. Progymnasien.
I. Königreich Preußen. · Rheinprovinz.
Provinz Pommern. 4. Das Progymnasium zu Kempen.
1. Das Progymnasium zu Lauenburg i. P., II. Königreich Württemberg.
2. " Schlawe. *4. Das Lyzeum zu Ludwigsburg,,
*2
Provinz Sachsen. - DOOehringen,
3. Das Progymnasium zu Weißenfels (bisher 3. -.. Ravensburg,
höhere Bürgerschule. B. c. I. 12 des . -. Reutilingen,
Verzeichnißes vom 23. Januar d. J.). (B. a. II. 1—4 ebenda).
b. Realschulen zweiter Ordnung.
I. Königreich Preußen. 1 zeichnisses vom 23. Januar d. J.
Provinz Sachsen. 6 S. 65).
Die Realschule zu Schönebeck.
III. Elsaß-Lothringen.
II. Großherzogthum Hessen. #1. Die städtische Realschule zu Straßburg,
Die Realschule zu Groß-Umstadt (bisher provi- 2. die Realabtheilung des Gymnasiums zu
sorisch berechtigt. VI. des betr. Ver- Hagenau.
*) Die mit einem “ bezeichneten Gymnasien und Progymnasten (A. a. und B. a.) sind befugt, gültige
Zeugnisse Über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theil-
nahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für
jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach
mindeslens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besondcren Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über
genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
## #4) Auf der Realschule zu Güstuow beginnt der Unterricht im Lateinischen erst mit der Sekunda.
#)) Die mit einem bezeichneten Realschulen zweiter Ordnung und höheren Bürgerschulen (B. b. und C. a. aa.)
haben keinen obligatorischen Unterricht im Lateinischen.