Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Bezirk 
  
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Kinder. 
Im Laufe des Geschäftsjahres 
dem Nachweise erfolgreicher Impfung 
zugezogene, im Vorjahre geborene 
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ungeimpft 
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H#tragen als mit Erfolg 
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von der Impfpflicht befreit, 
weil sie dic natürlichen 
Blattern überstanden haben. 
bereits im Vorjahre einge- 
  
  
  
geimpft 
bereits in vorhergehenden 
Jahren mit Erfolg geimpft, aber 
erst jetzt zur Nachschau erschienen. 
  
  
  
Hiervon 
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