Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

Beil. V. 26 
Nachlaßmasse und Ausstellung eines Erbschaftszeugnisses vom 9. Jänner 1873 an dieselbe 
die Verlassenschaftsbehandlung von Seite des k. Landgerichts Staffelstein schon vor fünf Jahren 
ihre vollständige Erledigung gefunden hat, ist für die Verlassenschaftsbehörde eine nachträgliche 
weitere Thätigkeit um so minder veranlaßt, als, soweit die Berechnung der Intercalarfrüchte 
für die Größe des Nachlasses des Pfarrers Künnell von Einfluß ist, die genannte einzige 
Testamentserbin zur Vertretung des deßfallsigen Interesses selbstständig und ohne Vermittlung 
des Verlassenschaftsgerichtes berechtigt ist. 
Demnach mußte, wie oben geschehen, erkannt werden. 
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des obersten Gerichtshofes am 
zweiten Mai achtzehnhundert acht und siebzig, wobei zugegen waren: Präsident Dr. von Neu- 
mayr, Ministerialrath von Bezold, Rath am obersten Gerichtshofe Dr. Anton von 
Langlois, Ministerialrath von Aichberger, Rath am obersten Gerichtshofe von Be- 
selmiller, Ministerialrath von Heckenlauer, Rath am obersten Gerichtshofe von 
Dirrigl, Oberstaatsanwalt von Küffner und- Untergerichtsschreiber Mayrhofer. 
(Unterschrieben sind) 
Dr. von Neumayr. 
Mayrhofer. 
5“
	        
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