Beil. V. 26
Nachlaßmasse und Ausstellung eines Erbschaftszeugnisses vom 9. Jänner 1873 an dieselbe
die Verlassenschaftsbehandlung von Seite des k. Landgerichts Staffelstein schon vor fünf Jahren
ihre vollständige Erledigung gefunden hat, ist für die Verlassenschaftsbehörde eine nachträgliche
weitere Thätigkeit um so minder veranlaßt, als, soweit die Berechnung der Intercalarfrüchte
für die Größe des Nachlasses des Pfarrers Künnell von Einfluß ist, die genannte einzige
Testamentserbin zur Vertretung des deßfallsigen Interesses selbstständig und ohne Vermittlung
des Verlassenschaftsgerichtes berechtigt ist.
Demnach mußte, wie oben geschehen, erkannt werden.
Also geurtheilt und verkündet in öffentlicher Sitzung des obersten Gerichtshofes am
zweiten Mai achtzehnhundert acht und siebzig, wobei zugegen waren: Präsident Dr. von Neu-
mayr, Ministerialrath von Bezold, Rath am obersten Gerichtshofe Dr. Anton von
Langlois, Ministerialrath von Aichberger, Rath am obersten Gerichtshofe von Be-
selmiller, Ministerialrath von Heckenlauer, Rath am obersten Gerichtshofe von
Dirrigl, Oberstaatsanwalt von Küffner und- Untergerichtsschreiber Mayrhofer.
(Unterschrieben sind)
Dr. von Neumayr.
Mayrhofer.
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