Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

M B. 53 
Abdrücke. 
Gekanntmachung 
eines Verzeichnisses versenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind 
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der deutschen Wehr- 
ordnung vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 23. Januar 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschastliche Besähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 10. das Gymnasium zu Hohenstein, 
Provinz Preußen. 11. " „ „ Insterburg. " 
1. Das Gymnasium zu Bartenstein, 12. „ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 
2. « „Brauusberg, · i. Pr., 
3. » „Conitz, 13. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, 
!:*r „ „ Culm, 14., Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 
5.#, » „Dauzig, 15. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
6.# „ „ Deutsch-Krone, 16. „ Gymnasium zu Lyck, 
7. „ » „Elbing, 17.. « .,Makienburg, 
8-» .. Graudenz, 18. . » „Marienwerder, 
9. » „ Gumbinnen, 19. , „ „ Memel, 
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