Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

52. 
Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes 
betreffend. 
989 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Teuhern. 
Zu den Bahnen untergeordneter Bedeutung, bei welchen die unter Ziffer 1 bis ein- 
schließlich IV der Bekanntmachung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Nr. 26) getroffenen Bestimmungen beachtet werden müssen, tritt die am 
1. September l. Is. zur Eröffnung gelangende Linie Neumarkt a. Rott—Pocking hinzu. 
München, den 26. August 1879. 
In Vertretung: 
v. Pfsstermeister, 
Staatsrath. 
Staatedienst-Nachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
23. August d. Is. 
heimen Sekretär im Königlichen Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern, Christian Röder, den Titel und 
Nang als Königlicher wirklicher Nath kosten- 
frei zu verleihen. 
dem erpedirenden Ge- 
Der General-Secretär: 
Dr. v. Prestele. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer sremden Deroration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich Allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
3. August l. J. dem k. Kämmerer Marimilian 
Maria Freiherrn von Soden in München 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des von dem Großmeisterthum des souveränen 
Malteser-Ordens verliehenen Devotions-Ritter- 
kreuzes dieses Ordens zu ertheilen.
	        
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