Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

1032 
Anlage B. 
Vorladung. 
In der Sache 
findet öffentlich-mündliche Verhandlung der k. Regierung 
Kammer des Innern, zu am 
„ den .ten 18 
Vormittags lIhr 
im statt. 
Hi den Sie as Zeuge it dem Eröffnen eingeladen, daß Ih 
Hiezu werden Sie als Sachverständiger mit dem Gröffnen eingeladen, daß Ihnen, 
falls Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben oder letztere zu spät zur Anzeige 
würden. 
bringen würden, die durch Ihr Nichterscheinen verursachten Rosten überbürdet werden 
tten 18 
....... ,deu.. 
Königliche Regierung 
tiammer des Innern. 
An
	        
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