Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

M bs. 
Staatedienst-NMachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
31. August d. J. den General-Sekretär des 
Staatsrathes, Alois Maria Wigard, vom 
1. Oktober l. J. an auf Grund der Be- 
stimmungen in §. 22 lit. B und C der 
IX. Beilage zur Verfassungsurkunde in den 
nachgesuchten Ruhestand treten zu lassen und 
demselben zugleich in allerhuldvollster An- 
erkennung seiner langjährigen mit Treue und 
Eifer geleisteten ersprießlichen Dienste das 
Ritterkreuz des Verdienstordens der bayerischen 
Krone zu verleihen, ferner 
unter'm gleichen Tage den Geheimen Se- 
kretär des Staatsrathes, Franz Roth, vom 
1. Oktober l. J. an in Folge einer orga- 
1079 
nischen Verfügung vorbehaltlich der Wieder- 
verwendung in den Ruhestand zu versetzen 
und demselben zugleich in wohlgefälliger An- 
erkennung seiner langjährigen, treuen und 
eifrigen Dienstleistungen den Titel und Rang 
eines königlichen Rathes kostenfrei zu ver- 
leihen. 
Erhebung in den Adelostand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 15. Juni lfd. Is. allergnä- 
digst bewogen gefunden, die Privatierswittwe 
Marietta Tauffkirchen, geborene Gräfin 
von Strachwitz, wohnhaft zu Goörlitz 
in Preußisch-Schlesien, mit ihren beiden 
Söhnen Leo und Wilhelm Tauffkirchen 
in den erblichen Adelsstand des Königreiches 
mit dem Prädikate „von“ zu erheben. 
  
Berichtig ung. 
In den Vollzugsvorschristen zu dem Gesetze vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung 
eines Verwallungs- 
gerichtshofes 2c. 2c. (Gesetz, und Verordnungsblatt Nr. 54) bat sich ein Febler eingeschlichen. 
Auf Seite 1030 soll es in der zweiten Zeile des §. 45 statt „Art. 30“ heißen: 
„Art. 29“.
	        
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