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Staatedienst-NMachrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
31. August d. J. den General-Sekretär des
Staatsrathes, Alois Maria Wigard, vom
1. Oktober l. J. an auf Grund der Be-
stimmungen in §. 22 lit. B und C der
IX. Beilage zur Verfassungsurkunde in den
nachgesuchten Ruhestand treten zu lassen und
demselben zugleich in allerhuldvollster An-
erkennung seiner langjährigen mit Treue und
Eifer geleisteten ersprießlichen Dienste das
Ritterkreuz des Verdienstordens der bayerischen
Krone zu verleihen, ferner
unter'm gleichen Tage den Geheimen Se-
kretär des Staatsrathes, Franz Roth, vom
1. Oktober l. J. an in Folge einer orga-
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nischen Verfügung vorbehaltlich der Wieder-
verwendung in den Ruhestand zu versetzen
und demselben zugleich in wohlgefälliger An-
erkennung seiner langjährigen, treuen und
eifrigen Dienstleistungen den Titel und Rang
eines königlichen Rathes kostenfrei zu ver-
leihen.
Erhebung in den Adelostand.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 15. Juni lfd. Is. allergnä-
digst bewogen gefunden, die Privatierswittwe
Marietta Tauffkirchen, geborene Gräfin
von Strachwitz, wohnhaft zu Goörlitz
in Preußisch-Schlesien, mit ihren beiden
Söhnen Leo und Wilhelm Tauffkirchen
in den erblichen Adelsstand des Königreiches
mit dem Prädikate „von“ zu erheben.
Berichtig ung.
In den Vollzugsvorschristen zu dem Gesetze vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung
eines Verwallungs-
gerichtshofes 2c. 2c. (Gesetz, und Verordnungsblatt Nr. 54) bat sich ein Febler eingeschlichen.
Auf Seite 1030 soll es in der zweiten Zeile des §. 45 statt „Art. 30“ heißen:
„Art. 29“.