Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

„ 62. 
1169 
Bekanntmachung, die Ausführung des Gesetzes über das Gebührenwesen, 
hier die Anflösung des Stempelamtes der Pfalz betreffend. 
Rönigliches Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst 
Is. an aufgelöst werde. 
Stempelamt der Pfalz vom 1. October l. 
zu genehmigen geruht, daß das 
Wegen der ferneren Verwaltung der noch vorhandenen Stempelpapiervorräthe hat die 
k. Regierungsfinanzkammer der Pfalz die erforderlichen Anordnungen zu treffen. 
München, am 11. September 1879. 
v. Riedel. 
Ordens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
Der General-Serretär: 
Ministerialrath Luber. 
23. August l. Is. dem königlichen Staats- 
minister der Finanzen, Emil von Niedel, 
das Großcomthurkreuz des Verdienst-Ordens 
vom heiligen Michael zu verleihen.
	        
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