Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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II. Beispiel. 
Rach dem fbei den Akten des k. Amtsgerichtes Kempten liegenden Erbvertrage, welchen 
der am 5. Okt. 1879 dortselbst verstorbene Holzhändler Anton Kayf mit seiner Ehefran Fanm 
Kapf geb Weiß abgeschlossen hat, kommt mir aus dem Nachlasse des Anton Kapf ein Rückfa 
im Betrage von 2000 X zu. 
Memmingen, am 1. November 1879. 
Adolf Weiß, Spediteur. 
III. Beispiel. 
7*- Die am 5. Okt. 1879 in Hersbruck verstorbene unverehelichte Mathilde Baumann hat 
in ihrem am Gestrigen beim Amtsgerichte Hersbruck publizirten Testamente dem Unterzeichneten 
ein Legat von 10,000 .X, dann den lebenslänglichen Nutzgenuß des Hauses Nr. 82 in Hersbruck 
und endlich eine goldene Uhr mit Kette im Werthe von 60 „I. vermacht. 
Nürnberg, am 3 Dezember 1879. 
Anton Erb, Kaufmann. 
IV. Beispiel. 
Der am 5. Okt. 1879 in Kirchheimbolanden verstorbene Rentner Wilhelm Adolf 
Böttger hat in seinem bei dem Notar K. dortselbst hinterlegten Testamente jedem meiner drei 
Mündel 
Emil Hoff, 
Emma Hoff, 
Theo dob Holff. · 
Kinder der verlebten Gastwirthseheleute Franz und Emma Hoff von Landstuhl, ein Legat von 
300 MA vermacht. 
Landstuhl, am 12. November 1879. 
Anton Schmitt, k. Gerichtsschreiber. 
B. Erklärungsabgabe und Verzeichniß der stenerpflichtigen Masse. 
Nach Art 31 des Gesetzes ist jeder Erwerber eines steuerpflichtigen Anfalles gehalten, auf 
ergangene Aufforderung bei dem einschlägigen Rentamte innerhalb einer von diesem zu bestim- 
menden Frist schriftlich oder zu Protokoll eine Erklärung über alle die Feststellung der Steuer 
bedingenden Verhältnisse abzugeben und insoferne kein notarielles Inventar über den Rücklaß vor- 
liegt, zugleich ein mit den erforderlichen Werthangaben versehenes Verzeichniß über die steuer- 
pflichtige Masse zu übergeben. 
Diese Erklärung hat insbesondere über die Verwandtschaftsverhältnisse zu dem Erblasser 
genauen Ausschluß zu geben. 
Bei dem Vermächtnisse einer Rente oder eines Nießbrauches ist das Alter der Bedachten 
anzugeben, da dasselbe auf die Berechnung der Steuer von Einfluß ist. 
Das bei dem Rentamte einzureichende Verzeichniß braucht keineswegs eine detail- 
lirte Beschreibung sämmtlicher Rücklaßgegenstände zu enthalten. Es genügt, wenn dieselben gruppen- 
weise nach Anleitung des unten folgenden Formulares angeführt werden.
	        
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