1461
rset- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
/ 76.
München, den 24. Oktober 1879.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 22. Oktober 1879, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. — Ordensverleihung.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr.
Staatsministerium des Junern.
Nachdem die Rinderpest nach den anher gelangten amtlichen Mittheilungen in
Croatien, Krain und Steiermark ausgebrochen ist, so wird die Bekanntmachung vom
28. Juli l. Is. (Gesetz= und Verordnungs-Blatt Nr. 38) für die bayerisch österreichische
Grenze von Kleinphilippsreut, Bezirksamts Wolfstein, bis Kiefersfelden bei Kufstein außer
Kraft gesetzt; an deren Stelle werden aber im Hinblicke auf §. 328 des Strafgesetzbuches
für das Deutsche Reich und auf Grund des Art. 2 Ziff. 1 des Polizeistrafgesetzbuches für
Bayern vom 26. Dezember 1871, sowie mit Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom
21. Mai 1878 (Reichs-Gesetzblatt Nr. 12) für die genannte Grenzstrecke nachstehende
Bestimmungen getroffen:
1. Verboten ist bis auf Weiteres entlang der bayerisch-österreichischen Landes-
grenze von Kleinphilippsreur bis RKiefersfelden die Einfuhr aus
Oesterreich-Ungarn nach und durch Bayern:
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