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cset und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
WV7.
München, den 28. Oktober 1879.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 21. Oktober 1879, das Verfahren im Verwaltungswege bei Zuwiderhandlungen gegen
die Vorschristen über das Gebührenwesen und die Erbschaftesteuer betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Bekanntmachung, das Verfahren im Verwaltungswege bei Zuwiderbandlungen gegen die
Vorschriften über das Gebührenwesen und die Erbschaftssteuer betr.
Rönigliche Staatsministerien des RKöniglichen Haufes und des Aeußern, der Justiz,
des Innern, des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten, der Tinanzen,
RKönigliches RKriegsministerium.
Zum Vollzuge des Gesetzes über das Gebührenwesen vom 18. August l. Is. und
des Gesetzes über die Erbschaftssteuer vom gleichen Tage wird hinsichtlich des Verfahrens
im Verwaltungswege bei strafbaren Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen vor-
erwähnter Gesetze und der zu denselben erlassenen Vollzugsvorschriften behufs entsprechender
Nachachtung Folgendes bekannt gegeben:
. 1.
Gemäß Art. 273 Abs. 2 des Gesetzes über das Gebührenwesen und Art. 44 Abs. 2
des Gesetzes über die Erbschaftssteuer haben hinsichtlich des Verfahrens im Verwaltungs-
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