Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Grseb= und Verordnungs-Blatt 
für das 
FKönigreich Bayern. 
München, den 30. Oktober 1879. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 25. Oktober 1879, die Behandlung der Straffälle bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz 
über die Besleuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen vom 10. März 1879 betreffend. — Erhebung in den 
Freiherrustand. 
Bekanntmachung, die Behandlung der Straffälle bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz über 
die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen vom 10. März 1879 betreffend. 
Rönigliches Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Handwirthschaft, Gewerbe 
und Handel, und Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen. 
An Stelle der §S#. 30, 31, 32 und 34 der Bekanntmachung vom 16. März l. Js., 
den Vollzug des Gesetzes vom 10. März 1879 über die Besteuerung des Gewerbebetriebes 
im Umdherziehen betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 171) werden im Einvernehmen 
mit dem k. Staatsministerium der Justiz hinsichtlich der Behandlung der Strafsachen im 
Verwaltungswege nachstehende Bestimmungen erlassen, welche sofort in Wirksamkeit zu 
treten haben. 
S. 1. 
Nach Art. 22 des Gesetzes vom 10. März l. Is. haben hinsichtlich des administrativen 
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