Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
München, den 11. November 1879. 
Ludwig. 
v. pfretzschner. Dr. v. Lutz. vu. pfeufer. Dr. v. Fäusile. v. Maillinger. v. Niedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
* An Necherzh Der General-Sekretär, 
. die Kammer der Reichsräthe ---. 
2. die Kammer der Abgeordneten Ministerialrath v Schler eth. 
ergangen. 
  
Bekanntmachung, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, 
hier die Dienstsiegel der Vorstände der Anwaltskammern betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Fustiz. 
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 3. August 
ds. Is. anzuordnen geruht, daß die Vorstände der Anwaltskammern ein Dienstsiegel 
und zwar: 
1) als Oblaten= oder Lacksiegel das Ovalsiegel der Klasse IV, 
2) als Schwarzdrucksiegel das Ovalsiegel der Klasse VIII, 
beide mit der Umschrift:
	        
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