S84. 1521
„Vorstand der Anwaltskammer N.“
zu führen haben.
München, den 8. November 1879.
Dr. v. Fäuflle.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Seeretär:
Ministerialrath v. Röckelein.
Beka nntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahn-
Betriebes betreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Nachdem die am 20. Ifd. Mts. zur Eröffnung gelangende Theilstrecke Redwitz-
Schirnding vorerst nach den Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben
werden wird, so finden auf dieselbe die unter Ziffer I bis einschließlich IV der Bekannt-
machung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (G.= u. V.-Bl. Nr. 26) getroffenen Be-
stimmungen gleichmäßige Anwendung.
München, den 12. November 1879.
v. Pfretzschner.
Der General-Secretär:
’Dr. v. Prestele.