Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

S84. 1521 
„Vorstand der Anwaltskammer N.“ 
zu führen haben. 
München, den 8. November 1879. 
Dr. v. Fäuflle. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Seeretär: 
Ministerialrath v. Röckelein. 
  
  
Beka nntmachung, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahn- 
Betriebes betreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Nachdem die am 20. Ifd. Mts. zur Eröffnung gelangende Theilstrecke Redwitz- 
Schirnding vorerst nach den Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben 
werden wird, so finden auf dieselbe die unter Ziffer I bis einschließlich IV der Bekannt- 
machung vom 3. Mai 1879 gleichen Betreffs (G.= u. V.-Bl. Nr. 26) getroffenen Be- 
stimmungen gleichmäßige Anwendung. 
München, den 12. November 1879. 
v. Pfretzschner. 
Der General-Secretär: 
’Dr. v. Prestele.
	        
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