Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Die Bildung der Gerichtsbezirke und der Bezirks= und Rentämter betr. 
Königliche Staatsministerien der Justiz, des Innern und der FSinanzen. 
Seine Majestät der König haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß von 
den früher zum k. Landgerichte Rothenbuch, dann zur Zeit zum k. Bezirksamte und 
k. Landrentamte Aschaffenburg gehörigen Forstbezirken Lohrerstraße, Rothenbuch, Hain, 
Krausenbach, Rohrbrunn und Waldaschaff die Forstbezirke Lohrerstraße und Rothenbuch. 
dem Amtsgerichte und hiemit dem Bezirksamte und Rentamte Lohr, dann die Forstbezirke 
Hain, Krausenbach, Rohrbrunn und Waldaschaff dem Amtsgerichte und dem Stadtrentamte 
Aschaffenburg zugetheilt werden. 
München, den 30. Dezember 1879. 
v. Pfeufer. Dr. v. Fäusile. v. Riedel. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Berichtigungen. 
1) In der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Dezember lfd. Is., die für Dienstwohnungen der Beamten zu ent- 
richtenden Miethzinsentschädigungen betr. (Gesetz- und Verordnungs-Blatt Nr. 91) ist in §. 2 Ziffer 2 statt 
„Straferziehungsanstalten“ zu lesen „Staatserziehungsanstalten“. 
2) In der Bestätigungs- .Urkunde zur gräflich von Drechsel-Deuffstetten'schen Familien-Fideicommiß-Sache 
— enthalten in Nr. 8 des Gesetz= und Verordnungs-Blattes pro 1879 — sind folgende Berichtigungen zu machen: 
Seite 46 Zeile. 9 ist Nr. 142¼ statt 142½ zu lesen 
, Zönacherl2bieNk188S» lssb einzuschalten, 
Seite 47 6t 7 die Nr. 117¼ zu streichen, 
„ „ Zeile 22 statt Pl.-Nr. 26 zu lesen 336, 
„ „„ Zeile 27 die Nr. 65, 67, 7la, 44b zu ftreichen. 
Seite 48 Zeile 5 die Nr. 422 zu streichen.
	        
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