Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

Ehefrauen — 
Ehefrauen, Eintragung von Forderungen 
derselben in die hiezu bestimmten Register, 
Gebühren. 929. 
Ehegatten, handeltreibende, Veröffentlichung 
güterrechtlicher Verhältnisse in der Pfalz. 132 ff. 
Ehehindernisse, Gebühr für Dispensation. 
951. 
Ehesachen nach der Reichs-Civil-Prozeßord- 
nung. 91. "„ · 
Ehemündigkeit, Gebühr für Dispensation. 951 
Ehescheidungen, Gebühren. 931 ff. 
Eheschließung in der Pfalz, Einspruch da- 
gegen. 116. 
— durch Standesbeamte ohne die gesetzlichen 
Vorbedingungen. 791. 
Ehestreitigkeiten in der Pfalz. 121 f. 
Ehrenzeichen, fremdherrliche, Gebühr für 
deren Annahmebewilligung. 959. 
Eidesleistung, von Religionsgesellschaften 
untersagte. 819. 
Eidesmündigkeit. 70. 
Einjährige Freiwillige. Bekanntmachung, 
die zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehr- 
anstalten. 5—27. 443—446. 1457—1460. 
Einquartierung, Natural-Verpflegungs- 
Vergütung bei Einquartierungen im Frieden. 
1—2. 
Einstweilige Entscheidungen nach pfäl- 
zischer Civilprozeß-Ordnung. 119. 
Eisen bahnen. Bekanntmachung, die Einfüh- 
rung des Betriebsreglements für die Eisen- 
Erbschaftssteuer. 19 
bahnen Deutschlands in Bayern betreffend. 
765—767. 767—768. 
— Bekanntmachung, den Schutz und die Auf- 
rechthaltung der Ordnung des Eisenbahn- 
betriebes betr. 611—612. 989. 1521. 
— Concession zu Privat = Eisenbahnen, Gebühr. 
951. 
— Bekanntmachung, Bestimmungen über die 
Verladung und Beförderung von lebenden 
Thieren auf den bayerischen Eisenbahnen 
betr. 1086—1090. 
Eisenbahnschuld. Siehe „Staatsschuld. 
Emanzipations-Erklärung in der Psalz, 
Gebühren. 933. 
Entsieglungen, gerichtliche, Gebühren. 994. 
Erbantretung unter der Rechtswohlthat des 
Inventars, Gebühren in der Pfalz. 932. 
Erbschaftlicher Liquidationsprozeß 
im Gebiete des preuß. Landrechts. 108 ff. 
Erbschaftsgegenstände, Ermächtigung zur 
Veräußerung nach pfälzischem Verfahren. 120. 
Erbschaftssteuer. Gesetz, die Behandlung 
der Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen 
und die Erbschaftssteuer betr. 33. 
— Einberufung der Gesetzgebungs-Ausschüsse 
zur Berathung des Gesetzentwurfes über 
dieselbe. 613—614. 
— Gesetz über die Erbschaftssteuer. 883—901. 
— Befkan tmachung, den Vollzug des Gesetzes 
über die Erbschaftssteuer betr. 1211—1249. 
— Bekanntmachung, das Verfahren im Ver- 
waltungswege bei Zuwiderhandlungen gegen
	        
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