Forstwesen — Gebührenwesen. 21
Forstwesen, Aenderungen des Forstgesetzes
durch das Gesetz über das Gebührenwesen. 981.
— Aenderungen des Forststrafgesetzes für die
Pfalz durch das Gesetz über das Gebühren-
wesen. 981 ff.
— Königlich Allerhöchste — die Ge-
bühren der Forstgerichtsboten in der Pfalz
betreffend. 1202—1203.
— Bekanntmachung, das Forstgesetz vom 28. März
1852 betr. 1313—1314.
— Hiebei: Abdruck des obigen Gesetzes, wie er
sich in Folge der hiezu ergangenen ab-
ändernden Bestimmungen ergibt. 1314—1371.
— Bekannntmachung, das revidirte Forststraf-
gesetz für die Pfalz betr. 1417—1418.
— Hiebei: Abdruck des obigen Gesetzes, wie es
sich in Folge der hiezu ergangenen ab-
ändernden Bestimmungen ergibt. 1419—1464.
— Bekanntmachung, Aenderungen an der Be-
zirkseintheilung der Forstämter Friedberg,
Weilheim, Donauwörth, Neumarkt, Eich-
städt, Laurenzi und Gunzenhausen betr. 1527.
— Eintheilung der Forstbezirke im Regierungs-
bezirke Unterfranken und Aschaffenburg.
1552.
Frachtbriefe für Eisenbahnsendungen. 767—
768.
Freiherrnstands-Erhebung, Gebühr 958.
Siehe auch „Adel.“
Fürstenstands-Erhebung, Gebühr. 958.
G.
Gastwirthschaft, Erlaubniß zum Betrieb
derselben. 777—778.
Gebührenwesen. Gesetz, die Behandlung der
Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und
die Erbschaftssteuer betr. 33.
— Königlich Allerhöchste Entschließung, gleichen
Betreffs. 39—40.
— Einberufung der Gesetzgebungs-Ausschüsse
zur Berathung des Gesetzentwurfes hierüber.
613—614.
— Gesetz über das Gebührenwesen. 903—987.
1454.
— Gebührenfreiheit.
919. 953 ff.
— Gebühren= Aequivalent bei juristischen Per-
sonen, öffentlichen Korporationen rc. 962 ff.
— Gebührensätze, bei welchen das Gesetz einen
Spielraum gewährt. 976.
— Bestimmungen über die Gebührenmarken im
Gesetz über das Gebührenwesen. 979 ff.
— Gebühren-Rückstände, deren Erlöschen. 981.
904—905. Mißbrauch.
— Bekanntmachung, die Ausführung des Ge-
setzes über das Gebührenwesen, hier die Auf-
lösung des Stempelamtes der Pfalz betr. 1169.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwen-
dung von Gebührenmarken betr. 1171—1172.
— Bekanntmachung, die Verwendung von Ge-
bührenmarken betr. 1173—4180. 1209.
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die ge-
bührenpfiichtigen Angelegenheiten der einer
Distriktspolizeibehörde untergeordneten Ge-
meindebehörden betr. 1187—1191.