Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

Forstwesen — Gebührenwesen. 21 
Forstwesen, Aenderungen des Forstgesetzes 
durch das Gesetz über das Gebührenwesen. 981. 
— Aenderungen des Forststrafgesetzes für die 
Pfalz durch das Gesetz über das Gebühren- 
wesen. 981 ff. 
— Königlich Allerhöchste — die Ge- 
bühren der Forstgerichtsboten in der Pfalz 
betreffend. 1202—1203. 
— Bekanntmachung, das Forstgesetz vom 28. März 
1852 betr. 1313—1314. 
— Hiebei: Abdruck des obigen Gesetzes, wie er 
sich in Folge der hiezu ergangenen ab- 
ändernden Bestimmungen ergibt. 1314—1371. 
— Bekannntmachung, das revidirte Forststraf- 
gesetz für die Pfalz betr. 1417—1418. 
— Hiebei: Abdruck des obigen Gesetzes, wie es 
sich in Folge der hiezu ergangenen ab- 
ändernden Bestimmungen ergibt. 1419—1464. 
— Bekanntmachung, Aenderungen an der Be- 
zirkseintheilung der Forstämter Friedberg, 
Weilheim, Donauwörth, Neumarkt, Eich- 
städt, Laurenzi und Gunzenhausen betr. 1527. 
— Eintheilung der Forstbezirke im Regierungs- 
bezirke Unterfranken und Aschaffenburg. 
1552. 
Frachtbriefe für Eisenbahnsendungen. 767— 
768. 
Freiherrnstands-Erhebung, Gebühr 958. 
Siehe auch „Adel.“ 
Fürstenstands-Erhebung, Gebühr. 958. 
G. 
Gastwirthschaft, Erlaubniß zum Betrieb 
derselben. 777—778. 
Gebührenwesen. Gesetz, die Behandlung der 
Gesetzentwürfe über das Gebührenwesen und 
die Erbschaftssteuer betr. 33. 
— Königlich Allerhöchste Entschließung, gleichen 
Betreffs. 39—40. 
— Einberufung der Gesetzgebungs-Ausschüsse 
zur Berathung des Gesetzentwurfes hierüber. 
613—614. 
— Gesetz über das Gebührenwesen. 903—987. 
1454. 
— Gebührenfreiheit. 
919. 953 ff. 
— Gebühren= Aequivalent bei juristischen Per- 
sonen, öffentlichen Korporationen rc. 962 ff. 
— Gebührensätze, bei welchen das Gesetz einen 
Spielraum gewährt. 976. 
— Bestimmungen über die Gebührenmarken im 
Gesetz über das Gebührenwesen. 979 ff. 
— Gebühren-Rückstände, deren Erlöschen. 981. 
904—905. Mißbrauch. 
— Bekanntmachung, die Ausführung des Ge- 
setzes über das Gebührenwesen, hier die Auf- 
lösung des Stempelamtes der Pfalz betr. 1169. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Verwen- 
dung von Gebührenmarken betr. 1171—1172. 
— Bekanntmachung, die Verwendung von Ge- 
bührenmarken betr. 1173—4180. 1209. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die ge- 
bührenpfiichtigen Angelegenheiten der einer 
Distriktspolizeibehörde untergeordneten Ge- 
meindebehörden betr. 1187—1191.
	        
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