Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

eh- und Verordnungs-Rlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
n-n-r 
München, den 30. Januar 1879. 
  
Inhali: 
Belanntmachung vom 20. Jannar 1879, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig sReiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Verleikung der Würde lebenslänglicher 
Neichsräthe der Kreue Bayern.Rüöniglich Allerböchste Genchmigung zur Annahme einer fremden Decoration. 
— — 4 —— 4 . . — 
Bekauntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Kriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90 Ziff. 3 der Ersatz Ordnung (Wehrordnung für das Königreich 
Bayern vom 21. November 1875, Theil I) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Ausschreiben 
des Reichskanzleramtes vom 8. Jannar 1879, welche im Centralblatte für das Deutsche 
Reich Seite 27 und 42 enthalten sind. 
München, den 20. Jannar 1879. 
v. Pfenser. v. Mlaillinger. 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath von Schlereth. 
5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.