Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1879 3/130,110 „, wovon ein Steuerprocent auf 31,301 JNXK sich 
berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreisein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Der Bitte des Landrathes entsprechend, beauftragen Wir Unsere Kreisregierung, 
a) eine Revision der Congrualaufbesserungs-Zuschüsse zu den Schulstellen des 
Regierungsbezirkes herbeizuführen und die Erhebungen über die Leistungsfähig 
keit der mit solchen Kreisfondszuschüssen bedachten Gemeinden dem ständigen 
Landrathsausschusse zur Prüfung und Antragstellung in der nächsten Landraths- 
versammlung zu unterbreiten, 
b) dem ständigen Landraths-Ausschusse ein Verzeichniß der sämmtlichen Schulstellen 
des Regierungsbezirkes mitzutheilen, aus welchem das Einkommen der einzelnen 
Schulstellen, nach Natural= und Geldbezügen ausgeschieden, deutlich zu er- 
sehen ist. 
2) Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes die Position „Beiträge an 
Schulcassen behufs Trennung des Meßnerdienstes vom Schuldienste“ von 1500 -„X auf 
2000 = erhöht werde.
	        
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