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3) Wir genehmigen, daß nach Beschluß des Landrathes die Position „Beiträge zu
Schulhaus-Neubauten“ auf 17600 JN festgesetzt und dieselbe in der vom Landrathe bean-
tragten Weise vertheilt werde. Was die projectirte Erbauung eines neuen protestantischen
Schulhauses in Untermarfeld betrifft, so genehmigen Wir den Antrag des Landrathes, daß
der hiefür zugesicherte Zuschuß aus Kreisfonds von 5000 J eintretenden Falles dem
allgemeinen Reservefond entnommen werde. Zugleich beauftragen Wir Unsere Kreis-
regierung, wegen Aufbringung des Restbetrages der auf 35143 JX veranschlagten Baukosten
durch die Gemeinde beziehungsweise das Staatsärar die erforderlichen weiteren Verhandlungen
zu pflegen und hiebei auch die Frage in nähere Erwägung zu ziehen, ob sich nicht auf
einem anderen minder kostspieligen Wege die Ausmittlung geeigneter Schullocalitäten in
Untermaxfeld ermöglichen lasse.
4) Dem Antrage des Landrathes entsprechend, beauftragen Wir Unsere Kreis-
regierung, den Entwurf revidirter Satzungen des schwäbischen Kreisvereines zur Unter-
stitzung dienstuntauglicher Schullehrer und das damit zusammenhängende Postulat von
24000 ¾ zur entsprechenden Erhöhung der Unterhaltsbeiträge der pensionirten Lehrer,
worüber bei der jüngsten Landrathsversammlung Vorlage gemacht wurde, aber wegen Kürze
der Zeit keine Verhandlung mehr stattfinden konnte, dem ständigen Landrathsausschusse
behufs Prüfung und Antragstellung in nächster Landrathsversammlung zu unterbreiten.
Zugleich genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, daß
a) den vom 1. Januar 1879 an in dauernden Ruhestand tretenden Schullehrern,
insoferne sie vom Seminaraustritt an gerechnet das 40. Dienstjahr zurückgelegt
haben, eine weitere Zulage von 50 -4, insoferne sie das 50. Dienstjahr, vom
Seminaraustritt an gerechnet, zurückgelegt haben, eine weitere Zulage von 100 -K
zu der bisher schon bewilligten Zulage von je 90 A vorläufig aus Kreisfonds
ausbezahlt werde,
bei allen bereis pensionirten Schullehrern die den bisherigen Satzungen des Kreis-
vereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer entsprechenden Normal=
sätze vom 1. Januar 1879 an mit 1 fl. — 1 J+ 80 J unmgerechnet werden,
P) die durch diese Bewilligungen entstehenden Ausgaben aus dem Reservefond für
Erziehung und Bildung gedeckt werden, und
qy hienach letzterer von 6000 JA auf 8000 ¾¼ erhöht werde.
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