Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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3) Wir genehmigen, daß nach Beschluß des Landrathes die Position „Beiträge zu 
Schulhaus-Neubauten“ auf 17600 JN festgesetzt und dieselbe in der vom Landrathe bean- 
tragten Weise vertheilt werde. Was die projectirte Erbauung eines neuen protestantischen 
Schulhauses in Untermarfeld betrifft, so genehmigen Wir den Antrag des Landrathes, daß 
der hiefür zugesicherte Zuschuß aus Kreisfonds von 5000 J eintretenden Falles dem 
allgemeinen Reservefond entnommen werde. Zugleich beauftragen Wir Unsere Kreis- 
regierung, wegen Aufbringung des Restbetrages der auf 35143 JX veranschlagten Baukosten 
durch die Gemeinde beziehungsweise das Staatsärar die erforderlichen weiteren Verhandlungen 
zu pflegen und hiebei auch die Frage in nähere Erwägung zu ziehen, ob sich nicht auf 
einem anderen minder kostspieligen Wege die Ausmittlung geeigneter Schullocalitäten in 
Untermaxfeld ermöglichen lasse. 
4) Dem Antrage des Landrathes entsprechend, beauftragen Wir Unsere Kreis- 
regierung, den Entwurf revidirter Satzungen des schwäbischen Kreisvereines zur Unter- 
stitzung dienstuntauglicher Schullehrer und das damit zusammenhängende Postulat von 
24000 ¾ zur entsprechenden Erhöhung der Unterhaltsbeiträge der pensionirten Lehrer, 
worüber bei der jüngsten Landrathsversammlung Vorlage gemacht wurde, aber wegen Kürze 
der Zeit keine Verhandlung mehr stattfinden konnte, dem ständigen Landrathsausschusse 
behufs Prüfung und Antragstellung in nächster Landrathsversammlung zu unterbreiten. 
Zugleich genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, daß 
a) den vom 1. Januar 1879 an in dauernden Ruhestand tretenden Schullehrern, 
insoferne sie vom Seminaraustritt an gerechnet das 40. Dienstjahr zurückgelegt 
haben, eine weitere Zulage von 50 -4, insoferne sie das 50. Dienstjahr, vom 
Seminaraustritt an gerechnet, zurückgelegt haben, eine weitere Zulage von 100 -K 
zu der bisher schon bewilligten Zulage von je 90 A vorläufig aus Kreisfonds 
ausbezahlt werde, 
bei allen bereis pensionirten Schullehrern die den bisherigen Satzungen des Kreis- 
vereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer entsprechenden Normal= 
sätze vom 1. Januar 1879 an mit 1 fl. — 1 J+ 80 J unmgerechnet werden, 
P) die durch diese Bewilligungen entstehenden Ausgaben aus dem Reservefond für 
Erziehung und Bildung gedeckt werden, und 
qy hienach letzterer von 6000 JA auf 8000 ¾¼ erhöht werde. 
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