Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

& 21. 43 
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. §. Vortrag. Betrag 
1 
1 1 
IV. 1 Kreisumlage zu 26 Procent von der Steuerprincipal- 1 
% summe zu 3/°130,110 -X nach Abzug von 2°, für Rückstände « 
iundNachlässeimNettobetragevon . . . .797552·03 
Summa Cap. IV für sich 
V. Activoreste der Kreisfonds früherer Jahre . 50000 — 
Summa Cap. V für sich 
Summa der Kreis-Einnahmen 1568518 22 
l 
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Jun Anschlusse an die Bekanntmachung vom 20. Januar ds. Is. (Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt Seite 5) folgt nachstehend im Abdrucke ein Ausschreiben des Reichskanzler= 
amts vom 25. März ds. Is., welches im Centralblatte für das Deutsche Reich Seite 242 
enthalten ist. 
München, den 5. April 1879. 
v. Maillinger. v. Dillis, Staatsrath. 
Der Generalsecretär, 
Ministerialrath von Schlereth.
	        
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