444
Abdruck.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 8. Januar d. J. (Seite 27) wird hierunter
ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90
Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugrisse
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Berlin, den 25. März 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Nachtrags = Verzeich niß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche
Besähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. # II. Fürstenthum Reuß ältere Linie.
· . Die Gymnasial-Abtheilung der höheren Bürger-
Provinz Brandenburg. Mpn schule zu Greiz (bisher Progymnasium,
1. Das Königstädtische Gymnasium zu Berlin, B.a.V. bes Verzeichnisses vom 8. Jannar
2. „ Leibniz-Gymnasium daselbst. d. J. S. 27).
b. Realschulen erster Ordnung.
Königreich Württemberg.
Das Real-Gymnasium zu Ulm (bisher Realklassen des Gymnasiums daselbst, B. c. II. ebenda).